Untergrund­bewertung

Eine Standort-Risikoanalyse bietet einen kostengünstigen und schnellen Überblick.

Gemäß § 4 des Bundesbodenschutzgesetzes hat sich „Jeder, der auf den Boden einwirkt, so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden“.

Trotzdem gibt es gerade in besiedelten Gebieten Flächen, auf denen z. B. durch gewerbliche Nutzung erhebliche Bodenveränderungen oder sogar Altlasten entstanden sind.

Aus diesem Grund ist es bereits im Vorfeld von geplanten Eingriffen in den Untergrund von bereits oder ehemals bebauten Grundstücken, Beleihungen von Grundstücken sowie Grundstücksan- und -verkäufen oder Unternehmens- und Standortübernahmen für den Eigentümer und/oder den Investor im Rahmen des Entscheidungsprozesses notwendig, auch versteckte Schadstoffrisiken und die damit verbundenen Kosten zu kennen.

Diese Umweltrisiken gewinnen zunehmend an Bedeutung, da sich Kredite und Zinsen nach der Bewertung des jeweiligen Unternehmens richten und darin die Umweltrisiken enthalten sind.

Schlammfang

Ablauf einer Untergrund­bewertung

1. Abfrage Verdachtsflächenkataster
In Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgt eine Anfrage gemäß Umweltinformationsgesetz bei der zuständigen Behörde, ob das betrachtete Grundstück im sog. Altlastenkataster geführt wird und ob somit auf Grundstücken ein Altlastverdacht besteht und es und zu Einschränkungen in der Nutzbarkeit des Grundstückes kommen kann.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Bearbeitung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten wurden 1999 mit Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der dazu gehörigen Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) geschaffen. Dabei ist zu beachten, dass neben dem Bodenschutzrecht auch andere Rechtsbereiche wie z.B. Polizei- und Ordnungs-, Wasser- oder Abfallrecht zu berücksichtigen sind. Altlastverdächtige Flächen und Altlasten werden auf Grundlage des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) erhoben und entsprechend ihrer Priorität bearbeitet.

Im Altlastenkataster werden ihre Lage und Bezeichnung sowie der Grund des Anfangsverdachtes für eine von ihnen ausgehende Gefahr erfasst und den zuständigen Umweltbehörden bekanntgemacht. Dadurch wird gewährleistet, dass einem bestehenden Gefahrenverdacht nachgegangen wird und z. B. bei Planungsvorhaben (Regional-, Verkehrsplanung, Industriebrachenrecycling u.a.) Auswirkungen von Altlasten und altlastverdächtigen Flächen berücksichtigt werden können.

Belasteter Boden
Belasteter Boden
Belasteter Boden
Belasteter Boden
Sanierung einer Altdeponie
Sanierung einer Altdeponie

2. Historische Recherche

3. Festlegung des Untersuchungsprogramms unter Einbeziehung der Erkenntnisse der historischen Recherche für eine orientierende Untersuchung.

4. Orientierende Untersuchung mit Bewertung der Ergebnisse. Nachfolgend ggf.

5. Detailuntersuchung mit Bewertung der Ergebnisse. Nachfolgend ggf.

6. Erstellung einer Gefährdungsabschätzung in Abstimmung mit der Fachbehörde. Nachfolgend ggf.

7. Erstellung einer Sanierungsuntersuchung in Abstimmung mit der Fachbehörde.

8. Erstellung eines Sanierungsplans in Abstimmung mit der Fachbehörde.

9. Umsetzung des Sanierungsplans in Abstimmung mit der Fachbehörde.

Untergrund­bewertung Referenzen

Historische Erkundung von potentiellen Altlastverdachtsflächen auf Bundesbahnliegenschaften im Stadtgebiet von Aachen, insbesondere Bewertung des Gefährdungspotentials sowie Erstellung eines Konzeptes für die geplante orientierende Untersuchung
Auftraggeber: privat
Bearbeitungszeitraum: 1997

Orientierende Untersuchung von mehreren Altlastverdachtsflächen unterschiedlicher Nutzungskategorien (Brennstoffhandel, Werkstätten, Tankstellen, chemische Reinigungen, Steinkohlenbergbau, etc.) im Bereich von Bebauungsplangebieten.
Auftraggeber: Stadt Gladbeck
Bearbeitungszeit: 2008 – 2009

Begutachtung von Industriebrachen hinsichtlich potentieller Altlasten sowie daraus ggf. resultierender Grundstückswertminderungen im Vorfeld von Grundstücksveräußerungen
Auftraggeber: privat
Bearbeitungszeit: seit 1998

Planung und Objektbetreuung als Oberbauleitung und örtliche Bauleitung zur Umsetzung der hydraulischen Sanierung mittels Drainagen und Brunnen des mit LKW-kontaminierten Grundwassers (Kluftgrundwasser und Schichtenwasserleiter) für einen ehemaligen Textilveredelungsbetrieb in Hessen. Überwachung und Dokumentation der Grundwassersanierung.
Auftraggeber: privat
Bearbeitungszeitraum: seit 2007 bis 2018

Erstellung eines Entsorgungskonzeptes der beim Neubau eines Büro- und Gewerbekomplexes in Aachen anfallenden Bodenaushubmassen; gutachterliche Begleitung der Maßnahme
Volumen: rund 190.000 m³
Auftraggeber: privat
Bearbeitungszeit: 2006/2007

Gefährdungsabschätzung einer langjährig gewerblich-industriell genutzten Gewerbefläche in der Innenstadt von Aachen im Vorfeld einer geplanten Veräußerung und Umnutzung.
Auftraggeber: privat
Bearbeitungszeit: 2008

Sanierungsbegleitung im Rahmen von Rückbau- und Entfundamentierungsarbeiten im Bereich eines Gaswerkaltstandortes im zentralen Ruhrgebiet im Vorfeld einer geplanten Teilveräußerung des Geländes; Auswertung vorhandener Altuntersuchungen; Planung, Begleitung und Auswertung von ergänzenden Erkundungen; Festlegung der Sanierungsmaßnahmen und erforderlichen Arbeitsschutzvorkehrungen; Begleitung der Sanierungsarbeiten, Erstellung einer Sanierungsdokumentation.
Fläche: rund 11.000 m²
Entsorgung: rund 10.000 t Feststoffe und Flüssigkeiten
Auftraggeber: privat
Bearbeitungszeit: 2004 – 2006

Erstellung eines Sanierungskonzeptes für einen bestehenden Schrottplatz auf einem Altstandort der Kohlenwertstoffindustrie im Kreis Aachen.
Auftraggeber: privat
Bearbeitungszeitraum: 2008 – 2009

Erstellung eines Sanierungsplanes (hydraulische Sanierung) für einen ehemaligen Textilveredelungsbetrieb in Hessen, unter Berücksichtigung umfangreicher Voruntersuchungen unterschiedlicher Gutachter aus dem Zeitraum 1994 – 2004.
Auftraggeber: privat
Bearbeitungszeitraum: 2004

Bodenluft­unter­suchungen

Im Sinne des BBodSchG ist Boden die obere Schicht der Erdkruste einschließlich der flüssigen (Bodenlösung) und gasförmigen (Bodenluft) Bestandteile, soweit der Boden natürliche Funktionen als Lebensraum und für den Wasserkreislauf sowie Nutzungsfunktionen hat. Grundwasser und Gewässerbetten zählen nicht zum Boden. Bodenluft tritt somit in Poren und Hohlräumen von Lockersedimenten und Festgesteinen oberhalb des Grundwassers auf.

Gemäß BBodSchV können Bodenluftuntersuchungen zur Bewertung und Prüfung weiterer Sachverhaltsermittlungen im Rahmen von Altlastverdachtsflächenuntersuchungen herangezogen werden. In der Bodenluft gemessene Konzentrationen an leichtflüchtigen Verbindungen sind stark vom Probenahmeverfahren, von den meteorologischen Randbedingungen sowie den Gegebenheiten des untersuchten Bodens abhängig und können daher beträchtlichen zeitlichen Schwankungen unterliegen.

Messergebnisse von Bodenluftuntersuchungen stellen nur relative Messwerte dar, die nicht vergleichbar sind. Bodenluftuntersuchungen lassen daher nur Relativ-Aussagen und keine Absolut-Aussagen zu.

Bodenluftmessergebnisse stellen ein wichtiges Instrument zum Überprüfen einer Kontaminationshypothese bezüglich leichtflüchtiger Stoffe (i.b. LHKW, BTEX) dar. Sie sind jedoch alleingestellt nicht für eine Gefährdungsabschätzung geeignet. Daher wurden in der BBodSchV auch keine Bodenluftprüfwerte aufgenommen.

Gase (z.B. Methan, Kohlendioxid, Vinylchlorid) verteilen sich relativ rasch und gleichmäßig im offenen Porenraum des Bodens. Leichtflüchtige Substanzen hingegen (z.B. BTEX) liegen bei normalen Bodentemperaturen als Flüssigkeit vor und treten aufgrund ihres hohen Dampfdrucks nur anteilig in die Bodenluft über. Es entstehen dabei komplexe Übergänge zwischen flüssiger Phase der jeweiligen Substanz, der Bodenluft, der Bodenlösung sowie den verschiedenen weiteren flüssigen und festen Substanzen in der Bodenmatrix. Hierbei stellen sich Gleichgewichte oft erst nach langer Zeit oder gar nicht ein. Solange Schadstoffe sich ausbreiten, kann kein Gleichgewicht bestehen. Bodenluft-Messergebnisse sind daher nicht geeignet Rückschlüsse auf Schadstoffgehalte im Boden oder Grundwasser zu ziehen.

Ziel von Bodenluft­messungen

Durch Bodenluftmessungen werden die Konzentrationen gasförmiger Bestandteile der nicht wassergesättigten Bodenmatrix gemessen.

Die Hauptkomponenten der Bodenluft entsprechen denen der atmosphärischen Luft (N2, O2). Durch Aktivitäten der Bodenorganismen sowie Atmung der Pflanzenwurzeln entstehen natürliche Abweichungen der Konzentrationen und Zusammensetzung der Bodenluft gegenüber atmosphärischer Luft.

Anhand von Bodenluftuntersuchungen auf deponiespezifische Parameter (CH4, N2, O2, CO2, H2S) können Altablagerungen erkundet und abgegrenzt werden. Durch die Bestimmung der Bodenluftkonzentrationen von leichtflüchtigen Schadstoffen wie LHKW (Leichtflüchtig halogenierte Kohlenwasserstoffe), BTEX (Aromatische Kohlenwasserstoffe: Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole) sowie ggf. auch Naphthalin können entsprechende Belastungsbereiche und deren Zentren im Bereich von Altablagerungen sowie auf Altstandorten oder in jungen Belastungsbereichen (infolge Unfällen, Havarien, etc.) erkundet werden.

Ablauf von Bodenluft­messungen

Für die Entnahme von Bodenluftproben müssen zunächst geeignete Entnahmestellen geschaffen werden. Hierbei unterscheidet man grundsätzlich 1) temporäre Entnahmestellen sowie 2) stationäre Entnahmestellen. Bei den temporären Entnahmestellen handelt es sich um abgedichtete Bohrlöcher (Entnahme mittels Sonde / Lanze) oder um provisorisch stabilisierte Bohrlöcher. Bei stationären Entnahmestellen werden Bohrlöcher mittels Filter- und Aufsatzrohren aus Kunststoff oder Stahl, einer Filterkiesschüttung, einer Tonplombe zur Außenluftabdichtung sowie einer Verschlusskappe ausgebaut.

Einzelheiten zur Probenahmestrategie und verschiedenen Probenahmetechniken sind in den VDI-Richtlinien 3865 Blatt 1 und Blatt 2 erläutert.

Bei der Entnahme und Untersuchung von Bodenluftproben wird zwischen Direktverfahren und Anreicherungsverfahren unterschieden. Grundsätzlich wird mit Entnahmesonden, Absaugvorrichtungen oder Gassammelvorrichtungen eine Bodenluftprobe entnommen und in einem Gassammler zwischengespeichert, einem Vor-Ort-Messgerät zur Analytik zugeführt oder beim Anreicherungsverfahren über spezielles Adsorbermaterial (Aktivkohle, XAD-Harz, Tenax) geleitet. Die Bodenluftproben bzw. die beladenen Adsorbermaterialien werden im Anschluss im Labor chemisch untersucht.

Da neben der Art der Probenahmestelle, dem Beprobungsverfahren und den örtlichen Bodenverhältnissen auch die meteorologischen Bedingen die Ergebnisse einer Bodenluftuntersuchung stark beeinflussen, ist für jede Bodenluftprobe ein gesondertes Probenahmeprotokoll anzufertigen.

Referenzen Bodenluft­­unter­suchungen

Sanierungsuntersuchung und Rückbaukonzeptionierung eines Werkstandortes eines Bremsbelagherstellers in Leverkusen im Vorfeld einer geplanten Standortaufgabe und Umnutzung zur Wohnbebauung; Leistungsumfang u.a. umfangreiche Bodenluftuntersuchungen; Bodenluftsanierungen;
Auftraggeber: privat
Bearbeitungszeit: 1999 – 2001

Gefährdungsabschätzung, Sanierungsuntersuchung, Sanierungsplanung und -begleitung diverser Tankstellen, Betankungsanlagen und Waschstraßen; Leistungsumfang u.a. umfangreiche Bodenluftuntersuchungen; z.T. Bodenluftsanierung;
Auftraggeber: kommunal, privat
Bearbeitungszeit: seit 1997

Orientierende Untersuchung von mehreren Altlastenverdachtsflächen unterschiedlicher Nutzungskategorien (Werkstätten, Tankstellen, Chemische Reinigungen) im Bereich von Bebauungsplangebieten. Leistungsumfang u.a. umfangreiche Bodenluftuntersuchungen;
Auftraggeber: kommunal
Bearbeitungszeit: 2008 – 2009

Bodenluftuntersuchungen im Rahmen von orientierenden Untersuchungen und ergänzenden Gefährdungsabschätzungen mehrerer Altablagerungen (ehemalige kommunale Deponien).
Auftraggeber: kommunal
Bearbeitungszeit: 2003 – 2006

Erstbewertung und Gefährdungsabschätzung einer Dachpappenfabrik zur räumlichen Eingrenzung eines Teerölschadens u.a. durch umfangreiche Bodenluftuntersuchungen;
Auftraggeber: privat, kommunal
Bearbeitungszeit: 2001 – 2004

Gefährdungsabschätzung zweier ehem. Gerbereien u.a. durch Bodenluftuntersuchungen;
Auftraggeber: kommunal
Bearbeitungszeit: 1997 – 2001